Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LUC International GmbH für die Lieferung von Energie- und Kraftstoffen (B2B)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von Vertragsschlüssen ausgeschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder durch Rechnungsstellung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise und Preisbildung
(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(2) Der maßgebliche Preis ergibt sich aus unserer Preisnotierung / unserem Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden.
(3) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, in der wir den konkreten Preis für die bestellte Lieferung fixieren. Mit Annahme dieser Auftragsbestätigung (z. B. durch Schweigen, Lieferannahme oder Zahlung) akzeptiert der Kunde den darin genannten Preis als verbindlich.
(4) Bei Lieferungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auftragsbestätigung bleibt der fixierte Preis unverändert, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung vor.
(5) Bei längeren Lieferzeiträumen (z. B. Rahmenverträge, Abrufe) können Preisanpassungen aufgrund nachweisbarer Veränderungen wesentlicher Kostenelemente (Beschaffungskosten, Transportkosten, Steuern, Abgaben) erfolgen. Solche Anpassungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung zu widersprechen; in diesem Fall gilt der bisherige Preis bis zu einer einvernehmlichen Neuregelung oder einer ordentlichen Kündigung fort. Preisanpassungen erfolgen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
§ 4 Lieferung und Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt, soweit technisch möglich und nichts anderes vereinbart, frei Lieferstelle (Tankanschluss des Kunden).
(2) Voraussetzung ist eine geeignete, befahrbare Zufahrt sowie eine den gesetzlichen Vorschriften (insb. BetrSichV, AwSV) entsprechende, betriebsbereite und sichere Kundenanlage.
(3) Mehrkosten durch fehlgeschlagene oder verzögerte Anlieferung, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. ungeeignete Zufahrt, fehlende Freigabe), werden gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Wartezeiten am Lieferort werden nach branchenüblichen Sätzen berechnet.
§ 5 Liefermenge und Messung
(1) Maßgeblich für die gelieferte Menge ist die am Tankfahrzeug mittels geeichter Messanlage festgestellte Menge.
(2) Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen (± 1 %) gelten als vertragsgemäß.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit Beginn des Entladevorgangs an der Tankkupplung auf den Kunden über.
(2) Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über.
§ 7 Lieferzeit und höhere Gewalt
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen) sowie bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Umständen (z. B. erhebliche Lieferstörungen bei Vorlieferanten trotz zumutbarer Beschaffungsbemühungen) sind wir berechtigt, die Lieferung angemessen zu verschieben oder – bei dauernder Unmöglichkeit – vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass Tanks, Anlagen und Anschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und betriebsbereit sowie sicher zugänglich sind.
(2) Der Kunde gewährleistet eine sichere, ungehinderte und zügige Entladung.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Produktbestellung (insb. Sorte, Menge, Additivierung) verantwortlich.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden.
(3) Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen von Vorkasse, angemessener Sicherheitsleistung oder Barzahlung abhängig zu machen.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags sicherungshalber ab.
(3) Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts unserer Ware zu den anderen Stoffen.
(4) Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Stoffen durch den Kunden oder aufgrund ungeeigneter Anlagen des Kunden sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit der Mangel hierauf beruht.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden (insb. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 13 Fehlbetankung
(1) Bei Fehlbetankung aufgrund unzutreffender Angaben des Kunden oder ungeeigneter Anlagen des Kunden ist unsere Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
(2) Der Kunde trägt die entstehenden Kosten (z. B. Reinigung, Entsorgung, Schäden).
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
